Auszug - Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 17. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
16. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0037/2017 Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 17. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss


 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ zur Kenntnis und beschließt einstimmig:

a)die neuen Gebührentarife 2017 für den Rettungsdienst rückwirkend zum 01.01.2017 wie folgt:

Krankentransportwagen (KTW) je Transport214,00 €(statt 217,00 €)

Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz402,00 €(statt 408,00 €)

Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz227,00 €(statt 230,00 €)

Notarzt je Einsatz209,52(unverändert)

KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)    1,50 €(unverändert)

b)die 17. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

Ein Exemplar der 17. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.