Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen
a)die neuen Gebührentarife 2017 für den Rettungsdienst rückwirkend zum 01.01.2017 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW) je Transport214,00 €(statt 217,00 €) Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz402,00 €(statt 408,00 €) Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz227,00 €(statt 230,00 €) Notarzt je Einsatz209,52 €(unverändert) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 €(unverändert)
b)die 17. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 17. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
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