Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:
- die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Einsammlung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen in der Stadt Wermelskirchen (Abfallsatzung) vom 16.01.2013
- die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014
Dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt ist jeweils ein Exemplar der beiden Nachtragssatzungen beizufügen.