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Beigeordneter Graef informiert die Ausschussmitglieder unter Bezug auf Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr über die Änderungen im städtebaulichen Vertrag wie folgt: Unter Teil IV - Kostenregelung ist in § 20 Kostentragung nachstehende Ergänzung aufgenommen worden: „Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass über die vereinbarten Zahlungen hinaus keine weiteren Zahlungen der Stadt aus der Umsetzung des Vertrages erfolgen.“ Teil V – Schlussbestimmungen ist unter § 24 Ausführungsfristen wie folgt zu ergänzen: „Die endgültige Abwicklung der Ausführung der Erschließung muss jedoch spätestens innerhalb von 10 Jahren, nachdem mit der Herstellung der Erschließungsanlage begonnen worden ist, fertig gestellt werden. Zum Hinweis von Stadtverordnetem Schulte auf die unterschiedlichen Fristen in § 3 und § 24 des Vertragsentwurfes erklärt Beigeordneter Graef, dass hierzu eine Harmonisierung stattfindet, jedoch eine Frist von 4 Jahren nicht überschritten wird. Auf Antrag von Stadtverordnetem Schulte wird die Sitzung für die Dauer von 5 Minuten unterbrochen. Der Rat der Stadt nimmt die Ergänzungen zu der bisherigen Darstellung des Sachverhaltes zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, mit dem Bauträger, der Eifgenblick GmbH & Co. KG, den städtebaulichen Vertrag in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung abzuschließen.
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