Auszug - Einwohnerantrag gemäß § 25 Gemeindeordnung NRW: Wiederaufnahme des Schulbetriebes der Städtischen Realschule; Entscheidung über die Zulässigkeit gem. § 25 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW  

 
 
17. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0092/2017 Einwohnerantrag gemäß § 25 Gemeindeordnung NRW: Wiederaufnahme des Schulbetriebes der Städtischen Realschule;
Entscheidung über die Zulässigkeit gem. § 25 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Amt für Jugend, Bildung und Sport
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen   
 
Beschluss


 

Der Rat der Stadt stellt mehrheitlich mit 50 Stimmen (15 CDU, 11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen, 5 Bürgerforum, 4 FDP, 7 WNKUWG Freie Wähler, Herr Rainer Schneider, Frau Jutta Hildner, Herr Andreas Müßener, Herr Bürgermeister Rainer Bleek) mit 1 Nein-Stimme (Herr Karl Springer) und 1 Enthaltung (CDU) fest, dass der Einwohnerantrag vom 14.04.2017 betr. Wiederaufnahme des Schulbetriebs der Städtischen Realschule unzulässig ist. Dieses Ergebnis ist öffentlich bekanntzumachen.