Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates Stadtsparkasse nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2003 und erteilt einstimmig den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 7 (2) Buchstabe f SpkG NW Entlastung.
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