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Stadtverordneter Schmalt regt an, die künftigen Investoren schriftlich auf den Bestandsschutz der Sportanlage hinzuweisen. Zu A) 1. Der Rat der Stadt beschließt bei 13 Gegenstimmen (11 SPD, 2 Grüne) die erneute Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sportanlage Unterpohlhausen West„ gemäß § 2 (1) BauGB. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Pohlhausen westlich der Sportanlage. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. 2. Der Rat der Stadt beschließt bei 13 Gegenstimmen (11 SPD, 2 Grüne) die erneute Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.41 „Sportanlage Unterpohlhausen West I“ gemäß § 2 (1) BauGB. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Pohlhausen westlich der Sportanlage. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. Zu B) Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen vorgebrachten Anregungen entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt die unter Punkt 1.1 bis 1.4 eingereichten Stellungnahmen (PLEdoc GmbH, BEW, Amt für Agrarordnung und Staatliches Umweltamt) zur Kenntnis. Der Rat nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom zur Kenntnis und beschließt bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass zur Verlegung neuer Fernmeldeeinrichtungen entsprechende Rechte eingeräumt werden. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates zur Kenntnis und beschließt bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass die vorgetragenen Ergänzungen und die Erhöhung des Kompensationsdefizites in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme aus Sicht des Artenschutzes zur Kenntnis und beschließt bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass die vorgetragenen Belange Berücksichtigung finden. Der Rat der Stadt nimmt die unter Punkt 2.7 bis 2.9 eingereichten Stellungnahmen (Staatliches Umweltamt, BEW und Staatliches Forstamt) zur Kenntnis. Der Rat nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom zur Kenntnis und beschließt bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass zur Verlegung neuer Fernmeldeeinrichtungen die öffentlichen Verkehrsflächen und entsprechende Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zur Verfügung stehen. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des RWE zur Kenntnis und beschließt bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), sie bei Tiefbauarbeiten einzuschalten. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege zur Kenntnis und beschließt bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass der Hinweis zu archäologischen Bodenfunden in die Bebauungsplanänderung aufgenommen wird. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates zur Kenntnis und beschließt bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass die vorgetragenen Ergänzungen und die Erhöhung des Kompensationsdefizites in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme aus Sicht des Artenschutzes zur Kenntnis und beschließt bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass die vorgetragenen Belange Berücksichtigung finden. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme aus Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft zur Kenntnis und beschließt bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass das abgestimmte Entwässerungskonzept zur öffentlichen Auslegung Anlage der Begründung sein wird. Zu C) Der Rat der Stadt beschließt bei 13 Gegenstimmen (11 SPD, 2 Grüne) die Veränderungen des städtebaulichen Vorentwurfes, auf dessen Grundlage die öffentliche Auslegung erfolgt. Zu D) Der Rat der Stadt beschließt bei 13 Gegenstimmen (11 SPD, 2 Grüne) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sportanlage Unterpohlhausen West„ mit Erläuterungsbericht und die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Sportanlage Unterpohlhausen West I“ mit Begründung.
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