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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, zu beschließen, den Bebauungsplan Nr. DA 14 „Meisenweg“ gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt. |
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