Auszug - Umbau des Schwanenplatzes; a) Baubeschluss b) Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe nach Ausschreibung (Vorratsbeschluss)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 12.2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.07.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0171/2004 Umbau des Schwanenplatzes;
a) Baubeschluss
b) Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe nach Ausschreibung
(Vorratsbeschluss)
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

a)

a)         Der Rat der Stadt beschließt bei 6 Gegenstimmen (4 UWG, 2 FDP) den Umbau des        Schwanenplatzes auf der Basis der von der ARGE Kostulski-Reicher-Schittek            erstellten Planung (Ausbaubeschluss).

            Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst             durchzuführen.

 

b)         Der Rat der Stadt ermächtigt den Bürgermeister bei 10 Gegenstimmen (4 UWG, 4 WNK,            2 FDP), den Auftrag zum Umbau des Schwanenplatzes nach öffentlicher    Ausschreibung            und Abschluss des Bürgerbegehrens zu erteilen, falls die Auftragssumme den Rahmen           der zur Verfügung stehenden Mittel             nicht übersteigt und das Rechnungsprüfungsamt     der Vergabe zugestimmt hat.

            Als Grenzwert ist hier die Regelung des § 29 GemHVO zugrunde zu legen. Sofern die      entsprechende Wertgrenze (+10 %, max. jedoch 25.000.- €) überschritten wird, ist die      Vergabe entweder bis Dezember dieses Jahres zu verschieben oder eine       Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen.