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Auf Nachfrage der Vorsitzenden erläutert die Verwaltung nochmals den Sachverhalt und die Verfahrensweise. Sie teilt auf Frage von Frau Krips mit, dass diese neue Regelung keine Nachteile für die Betroffenen mit sich bringt. Es ist weiterhin gewährleistet, dass diese Änderung keinen Einfluss auf den Behandlungsanspruch der Flüchtlinge und die damit verbundene Kosten-erstattung hat. Anschliessend beschließt der Ausschuss für Soziales und Inklusion einstimmig die Kündigung der Gesundheitskarte zum 30.09.2017 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. |
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