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a) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die “Satzung der Stadt Wermelskirchen für die Nutzung von öffentlichen Spielflächen”.
Eine Ausfertigung der Satzung ist der Niederschrift beigefügt. b) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig im Grundsatz das vorgelegte “Nutzungskonzept für die Kinderspiel- und Bolzplatzfläche Robert-Stolz-Straße” vorbehaltlich einer Umsetzungsbestätigung durch ein Lärmschutzgutachten sowie einer Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen des städtischen Haushaltes und beauftragt die Verwaltung, alle weiteren Schritte für die Erstellung dieses Lärmschutzgutachtens in die Wege zu leiten.
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