Auszug - 1. Nachtragssatzung zur Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 13.05.1997  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.07.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0189/2004 1. Nachtragssatzung zur Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 13.05.1997
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Weiß, Bernd   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt beschließt die 1

Stadtverordneter Opitz kritisiert die Einschränkungen und beantragt für die UWG-Fraktion im Satzungsentwurf in § 3 Absatz 2 (Möglichkeit der ausschließlichen Abstimmung durch Brief) zu streichen sowie im gleichen Paragraphen festzulegen, dass bezogen auf die Kommunalwahlbezirke mindestens 50% Abstimmbezirke gebildet werden.

 

Bürgermeister Heckmann stellt den Antrag zur Abstimmung und dieser wird bei 4 Ja-Stimmen (UWG), 3 Enthaltungen (2 WNK, 1 Bürgerforum) und 38 Gegenstimmen abgelehnt.

 

Der Rat der Stadt beschließt bei 1 Enthaltung (WNK) und 4 Gegenstimmen (UWG)  die 1. Nachtragssatzung zur Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 13.05.1997 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

Eine Ausfertigung der Nachtragssatzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.