Stadtverordneter Opitz kritisiert die Einschränkungen und beantragt für die UWG-Fraktion im Satzungsentwurf in § 3 Absatz 2 (Möglichkeit der ausschließlichen Abstimmung durch Brief) zu streichen sowie im gleichen Paragraphen festzulegen, dass bezogen auf die Kommunalwahlbezirke mindestens 50% Abstimmbezirke gebildet werden. Bürgermeister Heckmann stellt den Antrag zur Abstimmung und dieser wird bei 4 Ja-Stimmen (UWG), 3 Enthaltungen (2 WNK, 1 Bürgerforum) und 38 Gegenstimmen abgelehnt. Der Rat der Stadt beschließt bei 1 Enthaltung (WNK) und 4 Gegenstimmen (UWG) die 1. Nachtragssatzung zur Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 13.05.1997 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Eine Ausfertigung der Nachtragssatzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
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