- Der Rat der Stadt stellt gemäß § 26 Abs. 6 GO NRW
einstimmig fest, dass das am 17.06.2004 eingegangene Bürgerbegehren
„So soll der Schwanenplatz umgestaltet werden!“ zulässig ist.
Herr Robert
Weber, als Hauptinitiator des Bürgerbegehrens, begründet den Antrag. Er
signalisiert Kompromissbereitschaft, konkrete Aussagen oder Vorschläge hierzu
werden jedoch nicht unterbreitet.
Bürgermeister
Heckmann sowie die Stadtverordneten hinterfragen die Verhandlungs-bereitschaft
und erwarten eine Stellungnahme zu den strittigen Punkten; Begradigung und
Abstufung. Ein gemeinsames Vorgehen bzw. eine Annäherung an den Schittek-Plan
scheint unwahrscheinlich.
Beigeordneter
Graef bittet den Rat der Stadt die Entscheidung nicht zu vertagen, da bis
Anfang September das Leistungsverzeichnis aufgestellt werden muss und im
November die Vergabe erfolgen kann.
Gemäß der
Gliederung des Tagesordnungspunktes werden 3 Abstimmungen durchgeführt.
- Der Rat der Stadt stellt gemäß § 26 Abs. 6 GO NRW einstimmig
fest, dass das am 17.06.2004 eingegangene Bürgerbegehren „So soll
der Schwanenplatz umgestaltet werden!“ zulässig ist.
- Der Rat der Stadt beschließt bei 6 Gegenstimmen (4
UWG, 2 FDP) aus den in der Beschlussvorlage eingehend dargelegten Gründen
dem vorliegenden Bürgerbegehren nicht zu entsprechen und bestätigt seinen
in der Sitzung am 29.03.2004 (TOP. 9.2) gefassten Beschluss zur
weiterführenden Ausbauplanung des Schwanenplatzes (Drs.-Nr.
RAT/308/2003/1). Ein Bürgerentscheid findet daher statt.
- Der Rat der Stadt setzt den Termin des nach § 26 GO
NRW durchzuführenden Bürgerentscheides auf Sonntag, den 05. September 2004
fest. Die Abstimmbezirke werden entsprechend dem Vorschlag des
Bürgermeisters festgelegt.
- Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 4
Enthaltungen (UWG), die zur Durchführung des Bürgerbegehrens
erforderlichen Haushaltsmittel beim Unterabschnitt 052 – Wahlen
– in Höhe von voraussichtlich 23.000 € außerplanmäßig
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei H.-Stelle
1.900.041.0.4 VWH (Schlüsselzuweisungen).