Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. DA 14 „Meisenweg“ gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt.