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Der Leiter des Tiefbauamtes stellt eine denkbare Planung für eine Kunstrasenanlage im Bereich des Eifgen-Stadions vor und weist auf die im Rahmen einer Vorplanung ermittelten voraussichtlichen Erstellungskosten hin. Es wird darauf hingewiesen, dass mit den im Haushalt ausgewiesenen 662.000 € zzgl. der in der Vorlage genannten 300.000 € für die Nebenanlagen „Schulsport / Leichtathletik“ eine Minimalausstattung der gesamten Fläche möglich ist. (Stichwort „Light-Version“).
Der Antrag des Vertreters der Linken, die Vorlage zurück in die Fraktionen zu verweisen, wird mehrheitlich abgelehnt.
Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus mehrheitlich bei Enthaltungen der Mitglieder der FDP und der Grünen und gegen die Stimmen der/des Vertreter der WNK UWG Freie Wähler und der Linken, dem Rat der Stadt folgenden Beschluss unter Einbeziehung folgender Änderungen:
Absatz 3 des ursprünglichen Beschlussvorschlages: Worte „zu planen“ werden durch Worte „zu errichten“ ersetzt Absatz 5 des ursprünglichen Beschlussvorschlages: Worte ….. „bis zu“ ….. werden gestrichen):
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, den ursprünglich gefassten Beschluss „Bau einer 2. Kunstrasenanlage auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen“ vom 14.03.2016 (s. a. TOP 5. a) und c) der Niederschrift über die Ratssitzung vom 14.03.2016 - Vorlage RAT/3319/2016-1) aufzuheben.
Alternativ dazu beschließt der Rat der Stadt Wermelskirchen, die ursprünglich auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen (unterhalb des jetzigen Hallenbades) geplante Kunstrasenanlage grundsätzlich auf der jetzigen Naturrasenanlage des Eifgenstadions mit dem Ziel einer Fertigstellung im Jahr 2018 zu errichten und diesen oberen Tennenplatz als Standort für ein neues Hallenbad festzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kunstrasenanlage auf der jetzigen Naturrasenanlage des Eifgenstadions im Rahmen der bisher für die 2. Kunstrasenanlage im Haushalt 2018 veranschlagten Erstellungskosten in Höhe von 662.000 € zzgl. 300.000 € für die Errichtung der für den Schulsport / die Leichtathletik erforderlichen Nebenanlagen zu errichten.
Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Sportamt oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie zum Beispiel Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden.
Die Nutzer der Sportanlage mit Ausnahme der Schulen beteiligen sich mit einer Summe von jährlich 30.000 €, die auf die Eigenleistungen der Nutzer angerechnet werden können.
Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von 150.000 € sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansätze „Sportstätte Tente“ und „Sportstätte Oberer Eifgenplatz“ eingebracht werden.. |
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