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Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die „Richtlinien für Sportlehrehrungen“ in der vorgelegten Fassung. Diese Richtlinien treten am 01.08.2017 in Kraft.
Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig die „Richtlinien über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004“ per 31.07.2017 außer Kraft zu setzen.
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