Auszug - Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004 / Satzungsänderung  

 
 
18. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0110/2017-1 Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004 / Satzungsänderung
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
0110/2017
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
 
Beschluss


 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die „Richtlinien für Sportlehrehrungen“ in der vorgelegten Fassung. Diese Richtlinien treten am 01.08.2017 in Kraft.

 

Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig die „Richtlinien über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004 per 31.07.2017 außer Kraft zu setzen.