Auszug - Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW; Weitergabe von Adressen an die Bundeswehr, Erleichterung des Widerspruchs  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0148/2017 Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW; Weitergabe von Adressen an die Bundeswehr, Erleichterung des Widerspruchs
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Ordnungsamt
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen   
 
Beschluss


 

Der Haupt- und Finanzausschuss weist die Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen von Herrn Dr. Alexander S. Neu, MdB, vom 18.07.2017 einstimmig als unzulässig zurück, da es sich bei dieser um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen handelt.