Der Haupt- und Finanzausschuss weist die Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen von Herrn Dr. Alexander S. Neu, MdB, vom 18.07.2017 einstimmig als unzulässig zurück, da es sich bei dieser um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen handelt.
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