a)Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).
b)Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Loches-Platz“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).
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