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Der Medienentwicklungsplan wird von Herrn Jürgen Thomaßen auf der Grundlage einer Präsentation (s. Anlage) erläutert. Auf Nachfrage wird erklärt, dass es sich bei den im Rahmen der Präsentation genannten Kosten um Maximalkosten handelt, die sich durch Drittmittel (Bundes-/Landesmittel, Sponsoring) verringern können.
Kämmerer Bernd Hibst weist darauf hin, dass bei einer Nichtgewährung von Drittmitteln eine Umsetzung des Medienentwicklungsplanes über das Jahr 2023 hinaus erforderlich sein kann. Eine Finanzierung des Medienentwicklungsplanes im Rahmen der bisher kalkulierten Kosten ist gesichert.
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Wermelskirchen 2018 bis 2023 in der vorgelegten Fassung und die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in den Jahren 2018 bis 2023, sofern eine entsprechende Gegenfinanzierung durch externe Fördermittelgeber (z. B. Bund, Land, Dritte) erfolgt.
Der Rat beschließt darüber hinaus eine Veranschlagung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und eine Streckung der Maßnahmen über das Jahr 2023 hinaus, sofern keine externen Fördermittel in einem ausreichenden Umfang bereitgestellt werden.
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