Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu dem Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ für das Jahr 2018 zur Kenntnis und beschließt einstimmig die beigefügte Gebührenkalkulation. Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2014 (9.406 €) gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Herr Mitglied des Rates Karl-Heinz Wilke regt an, die Verwaltung möge für die Gebührenkalkulation 2019 prüfen, ob für Stände mit konsumtiven Produkten (Speisen, Getränke) nicht höhere Standgebühren erhoben werden sollten als für die anderen Stände. Die Verwaltung sagt entsprechende Prüfung zu.
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