Auszug - Gebührenkalkulation 2018 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0235/2017 Gebührenkalkulation 2018 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss


 

Der Haupt- und Finanzausschuss  nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2018 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, zum 01.01.2018 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.

 

Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:

 

a)      Kommunaler Siedlungsabfall2,05 € (2017: 2,05 € / unverändert)

davon

Restabfall1,86 € (2017: 1,83 € / + 0,03 €)

Papierabfall0,19 € (2017: 0,22 € / - 0,03 €)

 

b)      Bioabfall0,94 € (2017: 0,94 € / unverändert)

 

c)      Gewerbeabfall (Restabfall)1,86 € (2017: 1,83 € / + 0,03 €)

 

Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.