Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2018 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, zum 01.01.2018 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall2,05 € (2017: 2,05 € / unverändert) davon Restabfall1,86 € (2017: 1,83 € / + 0,03 €) Papierabfall0,19 € (2017: 0,22 € / - 0,03 €)
b) Bioabfall0,94 € (2017: 0,94 € / unverändert)
c) Gewerbeabfall (Restabfall)1,86 € (2017: 1,83 € / + 0,03 €) Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
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