Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2018 zur Kenntnis und beschließt die beigefügte Gebührenkalkulation.Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2014 (40.404 € bei den Trauerhallen) gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||