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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2018 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2018 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall2,05 € (2017: 2,05 € / unverändert) 1) davon 2) Restabfall1,86 € (2017: 1,83 € / + 0,03 €) 3) Papierabfall0,19 € (2017: 0,22 € / - 0,03 €) 4) b) Bioabfall0,94 € (2017: 0,94 € / unverändert) 5) c) Gewerbeabfall (Restabfall)1,86 € (2017: 1,83 € / + 0,03 €)
Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
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