Auszug - Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)   

 
 
20. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0230/2017 Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die vorgelegte Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben).

 

Die Neufassung der Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

 

Ein Exemplar der Neufassung der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die  Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.