Betriebsleiter Bernd Hibst erläutert die Eckpunkte des Zwischenberichtes.
Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht zum 31.12.2017 für das Wirtschaftsjahr 2017 zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss nimmt die Übersicht mit den Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 (Auszahlungs-Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 515.501,93 €) zur Kenntnis.
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