Der Rat der Stadt beschließt einmütig (bei 7 Enthaltungen 4 Bürgerforum, 1 CDU, Herr Karl Springer, Herr Andreas Müßener) die 3. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom 08.04.2017, ergänzt um den Satz: Diese Grenze gilt nicht, wenn eine Maßnahme den Haushaltsplanansatz überschreitet.
Eine Ausfertigung der neu gefassten Zuständigkeitsordnung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
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