Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Wermelskirchen 2018 bis 2023 in der vorgelegten Fassung und die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in den Jahren 2018 bis 2023, sofern eine entsprechende Gegenfinanzierung durch externe Fördermittelgeber (z. B. Bund, Land, Dritte) erfolgt.
Der Rat beschließt einstimmig darüber hinaus eine Veranschlagung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und eine Streckung der Maßnahmen über das Jahr 2023 hinaus, sofern keine externen Fördermittel in einem ausreichenden Umfang bereitgestellt werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||