a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Der Beschluss erfolgt einstimmig.
b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, den in der Sitzung des Rates der Stadt vom 23.08.1999 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 1 BauGB für das Grundstück Gemar- kung Oberhonnschaft, Flur 6, Flurstück 277, mit der Zielsetzung der Schaffung von Baurecht für einen Handwerkerhof, aufzuheben. Der Beschluss erfolgt einstimmig.
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