a) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten. b) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den in der Sitzung des Rates der Stadt vom 23.08.1999 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 1 BauGB für das Grundstück Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 6, Flurstück 277, mit der Zielsetzung der Schaffung von Baurecht für einen Handwerkerhof, aufzuheben.
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