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Der Rat der Stadt nimmt einstimmig den von der Verwaltung dargestellten Sachstand und das weitere Vorgehen der Planung zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Meisenweg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung des Plangebietes der 46. Änderung des FNP „Meisenweg“ ist aus der der Beschlusssvorlage beigefügten Übersichtskarte zu ersehen. |
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