Auszug - Motorradlärm in Wermelskirchen Forderungskatalog "Gemeinsam gegen Motorradlärm"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bau Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 12.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0128/2018 Motorradlärm in Wermelskirchen
Forderungskatalog "Gemeinsam gegen Motorradlärm"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, Florian
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
 
Beschluss


 

 

Dem Rat der Stadt wird vom Ausschuss für Umwelt und Bau einstimmig empfohlen,den Forderungskatalog „Gemeinsam gegen Motorradlärm“ zu beschließen.

 

1. Geltung der „neuen EU-Lärmvorschriften für Motorräder“ nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für Altfahrzeuge ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen.

 

2. Einführung einer absoluten Schallobergrenze sowohl für Standgeräusche als auch für Fahrgeräusche von Motorrädern unabhängig von vorgegebenen Prüfzyklen. Die Obergrenze muss Umwelt- und Gesundheitsbelangen gerecht werden. Die Grenzwerte müssen sowohl für Neuzulassungen als auch (ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen) für Altfahrzeuge gelten.

 

3. Einführung von einfach anzuwendenden, gerichtsfesten Messverfahren, möglichst einsetzbar für den fließenden Verkehr

 

4. Einführung von Frontkennzeichen r Motorräder.

 

5. Einführung einer echten Halterhaftung im fließenden Verkehr für verkehrs- und unfallgefährdende Verstöße von Motorradfahrern. Dabei hätte der Halter das Bußgeld etc. zu tragen, wenn der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist.

 

 

6. Einführung von Sanktionen (Punkte, Geldstrafe/ -buße, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Stilllegung, Beschlagnahme u.ä.) mit tatsächlich abschreckender Wirkung bei Immissions- und Geschwindigkeitsverstößen in Anlehnung an die Sanktionen im Nachbarland Niederlande.

 

7. Einführung einer hrlichen Pflicht zur Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im Rahmen einer Umweltuntersuchung bei den zuständigen Prüfstellen

 

8. Besondere Berücksichtigung von Straßen durch und an Schutzgebieten bei Maßnahmen gegen Lärmemissionen undrmkontrollen wegen ihrer Naturschutzfunktion und als Stätten des ruhigen Naturerlebens.

 

9. Einrichtung von Umweltzonen; bestimmte Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen in bestimmtem Alter, die die neuen Normen nicht erfüllen.

 

 

Der Rat der Stadt  wird durch den Ausschuss für Umwelt und Bau einstimmig beauftragt,  die Forderungen insbesondere gegenüber folgenden Stellen und Institutionen zu erheben:

 

- die relevanten Landes-, Bundes- und Europaministerien

- jeweilige Mitglied/er der Region des Landtags (MdL), des Bundestages (MdB) und des Europäischen Parlaments (MdEP)

- die Polizei- und Verkehrsbehörden

- Straßen NRW

- Motorradhersteller

- Verbände.

 

 

Der Rat der Stadt wird durch den Ausschuss für Umwelt und Bau einstimmig beauftragt, die Verwaltung außerdem, den Forderungskatalog Gemeinsam gegen Motorradlärm“ an umliegende, betroffene Kommunen weiterzugeben und diese zu motivieren, sich den Forderungen anzuschließen.