a) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen entsprechend der beiliegenden Planzeichnung (Anlage 9) zu ändern.
b) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Autobahnohr“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. |
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