Auszug - Motorradlärm in Wermelskirchen Forderungskatalog "Gemeinsam gegen Motorradlärm"  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0128/2018 Motorradlärm in Wermelskirchen
Forderungskatalog "Gemeinsam gegen Motorradlärm"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, Florian
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
 
Beschluss


 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 8 Enthaltungen (3 FDP, 3 WNKUWG Freie Wähler, Herr Andreas Müßener, Herr Horst Walter Schenk) den Forderungskatalog „Gemeinsam gegen Motorradlärm“:

 

1. Geltung der „neuen EU-Lärmvorschriften für Motorräder“ nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für Altfahrzeuge ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen.

 

2. Einführung einer absoluten Schallobergrenze sowohl für Standgeräusche als auch für Fahrgeräusche von Motorrädern unabhängig von vorgegebenen Prüfzyklen. Die Obergrenze muss Umwelt- und Gesundheitsbelangen gerecht werden. Die Grenzwerte müssen sowohl für Neuzulassungen als auch (ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen) für Altfahrzeuge gelten.

 

3. Einführung von einfach anzuwendenden, gerichtsfesten Messverfahren, möglichst einsetzbar für den fließenden Verkehr

 

4. Einführung von Frontkennzeichen r Motorräder.

 

5. Einführung einer echten Halterhaftung im fließenden Verkehr für verkehrs- und unfallgefährdende Verstöße von Motorradfahrern. Dabei hätte der Halter das Bußgeld etc. zu tragen, wenn der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist.

 

6. Einführung von Sanktionen (Punkte, Geldstrafe/ -buße, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Stilllegung, Beschlagnahme u.ä.) mit tatsächlich abschreckender Wirkung bei Immissions- und Geschwindigkeitsverstößen in Anlehnung an die Sanktionen im Nachbarland Niederlande.

 

7. Einführung einer hrlichen Pflicht zur Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im Rahmen einer Umweltuntersuchung bei den zuständigen Prüfstellen

 

8. Besondere Berücksichtigung von Straßen durch und an Schutzgebieten bei Maßnahmen gegen Lärmemissionen und Lärmkontrollen wegen ihrer Naturschutzfunktion und als Stätten des ruhigen Naturerlebens.

 

9. Einrichtung von Umweltzonen; bestimmte Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen in bestimmtem Alter, die die neuen Normen nicht erfüllen.

 

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung einmütig bei 8 Enthaltungen (3 FDP, 3 WNKUWG Freie Wähler, Herr Andreas Müßener, Herr Horst Walter Schenk), die Forderungen insbesondere gegenüber folgenden Stellen und Institutionen zu erheben:

 

- die relevanten Landes-, Bundes- und Europaministerien

- jeweilige Mitglied/er der Region des Landtags (MdL), des Bundestages (MdB) und des Europäischen Parlaments (MdEP)

- die Polizei- und Verkehrsbehörden

- Straßen NRW

- Motorradhersteller

- Verbände

 

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung außerdem einmütig bei 8 Enthaltungen (3 FDP, 3 WNKUWG Freie Wähler, Herr Andreas Müßener, Herr Horst Walter Schenk), den Forderungskatalog Gemeinsam gegen Motorradlärm“ an umliegende, betroffene Kommunen weiterzugeben und diese zu motivieren, sich den Forderungen anzuschließen.