a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, den Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen entsprechend der beiliegenden Planzeichnung (Anlage 9) zu ändern. Der Beschluss erfolgt einstimmig.
b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, den Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Autobahnohr“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Beschluss erfolgt einstimmig.
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