Auszug - 1. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in
der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die 1. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte inder Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001 zu beschließen.