Auszug - 1. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in
der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließteinstimmig die 1. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte inder Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001.