Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, im Haushaltsjahr 2018 folgende erhebliche außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW:
a) für die Baumaßnahme Erweiterung Kindergarten Am Ecker in Höhe von 295.000 € b) für die Baumaßnahme Erweiterung Kindergarten Forstring in Höhe von 184.500 €
Der Rat der Stadt beschließt weiterhin einstimmig, dass die weiteren Kosten für diese beiden Baumaßnahmen im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 aufzunehmen sind.
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