Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhauser Weg" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr   

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0195/2018 Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhauser Weg"
Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Herbrich, Alexandra
 
Beschluss


Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes „ffringhauser Weg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

ffringhauser Weg,

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 7, Flurstück 958.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die mit amtlicher Bekanntmachung vom 28.06.2011 veröffentlichte, flächenmäßig zu korrigierende, Widmungsverfügung außer Kraft.