Auszug - Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2005 einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan  

 
 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 9
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0232/2004 Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2005
einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stubenrauch erläutert die Grundlagen des Wirtschaftsplanes mit Erfolgsplan, Vermögensplan und dem Finanzplan

Herr Stubenrauch erläutert die Grundlagen des Wirtschaftsplanes mit Erfolgsplan, Vermögensplan und dem Finanzplan.

Frau Loepp fragt an, ob es zur Sanierung von Kanalschäden ein dem Straßenausbauprogramm vergleichbares Programm gibt, in dem die bisherigen Untersuchungen berücksichtigt sind. Herr Weber berichtet, dass etwa 70 % des Netzes untersucht und hinsichtlich der Schadensklassen 0 und 1 saniert wurden. Da im nächsten Jahr die Untersuchung des Restbereiches und der Beginn der hieraus sich ergebenden Sanierungsarbeiten vorgesehen ist, erübrigt sich ein konkretes Programm.

 

Stadtverordneter Manderla (FDP) regt an, dass die Ausschussmitglieder die Möglichkeit haben, eine Kanal-TV-Untersuchung anzusehen.

 

Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den

 

            Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan und den Finanzplan des

            Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2005

 

in der Fassung des vorgelegten Entwurfes festzustellen.

 

Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, dass ein negatives Jahresergebnis (Verlust) bis zu einem Betrag von 300.000 € durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird.

 

Eine Ausfertigung der Feststellungsseite ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.