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Herr Dudey vom Büro Pecher erläutert
die Einführung eines getrennten Gebührenmaßstabes für Schmutz- und
Niederschlagswasser anhand der vorliegenden Folien, insbesondere auch unter
Berücksichtigung der derzeitigen Rechtslage. Grundlagen der Niederschlagsdaten
fließen in die drei möglichen Varianten der Flächenerhebung ein. Die
Werkleitung spricht sich für die Variante eins aus, Gebühren für
Niederschlagswasser unabhängig von der Art der angeschlossenen befestigten
Flächen zu erheben. Die Ausschussmitglieder diskutieren
die Variante eins, wie Variante zwei (für das Gründach wird ein
Gebührenabschlag von x-Prozent vorgenommen) und Variante drei, (Gebühren für
Niederschlagswasser werden je nach Durchlässigkeit der angeschlossenen
befestigten Fläche zu x-Prozent erhoben, für das Gründach wird ein
Gebührenabschlag von x-Prozent vorgenommen). Auf Antrag der Stadtverordneten
Schmitz (CDU) und Fürsich (SPD) beschließt der Werksausschuss einstimmig, dass
die Thematik im Rahmen eines Workshops eingehend erörtert wird, bevor dann eine
Entscheidung im Werksausschuss erfolgt. Hierzu stellt jede Fraktion des
Werksausschusses einen Teilnehmer. Es werden folgende Personen benannt: CDU - Herr Schmitz SPD - Herr Fürsich UWG - Herr Salzmann WNK - Herr Paas Bündnis 90/Grüne - Herr
Kranz FDP - Herr Manderla Büfo - Herr Krüger Weiter werden der Vorsitzende des
Umweltausschusses sowie dessen Vertreter benannt. Dieser Beschluss wird einstimmig
gefasst. |
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