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Herr Weber erläutert den Zusammenhang
der Maßnahmen mit der Kanalsanierung sowie der erforderlichen Auftragsvergabe
durch die Werkleitung. Der Werksausschuss beschließt 1. Die Mittelbereitstellung gem. § 12 der Betriebssatzung zur Sanierung/ Ergänzung der öffentlichen Kanalisation im Bereich Schwanenplatz, Untere Eich, Kurze Straße, Obere Waldstraße und Schwanen in Höhe von 550.000,- € in 2004 auf der neuen HHST 7.709.963.1 (Kanalsanierung Innenstadt), und zur Sanierung der privaten Grundstücksanschlüsse im gleichen Bereich sowie im Brückenweg zusätzlich 170.000,- € auf der bestehenden HHST 7.910.510.0.2 (Herstellung von Kanalhausanschlüssen). Die Deckung der zusätzlichen Ausgaben erfolgt durch Minderausgaben beim Kanalbau Emminghausen, da sich diese Maßnahme in das Jahr 2005 verschiebt. Die Deckung bei den privaten Grundstücksanschlüssen ist durch entsprechend höhere Einnahmen (Kostenersatz durch Eigentümer) gegeben. 2. Die Werkleitung wird ermächtigt, den Auftrag zur Sanierung/ Ergänzung der öffentlichen Kanalisation und der privaten Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Bereich in den Straßen Untere Eich, Kurze Straße, Obere Waldstraße, Schwanen, Schwanenplatz und Brückenweg nach öffentlicher Ausschreibung zu erteilen, wenn die geprüfte Auftragssumme den Rahmen der unter Punkt 1 zur Verfügung gestellten Mittel nicht übersteigt, das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat und die Vergabe der Straßenbauprojekte durch die dort zuständigen Gremien beschlossen wurde. Als Grenzwert ist hier die Regelung des § 12 der Betriebssatzung zugrunde zu legen. Das heißt, dass der Auftrag auch dann noch erteilt werden kann, wenn der Gesamtausgabebedarf nicht um mehr als 10% oder den Betrag von 50.000 € überschritten wird. Der Beschluss erfolgt einstimmig. |
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