Frau Astrid Konzelmann, Kommunal Agentur NRW, trägt die wichtigsten Punkte der Betriebssatzung vor.
1. Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis zu nehmen und die Neufassung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen in der geänderten Form zu beschließen (Anlage 2).
2. Der Betriebsausschuss stimmt der Dienstanweisung des Bürgermeisters für die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zu (Anlage 3).
Die Neufassung der Betriebssatzung und die Dienstanweisung sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden durch die Betriebsleitung beantwortet.
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