Auszug - Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030 Konzeptbeschluss und Antrag zum mittelfristigen Städtebauförderungsprogramm 2019 bis 2030 (Grundförderantrag) sowie Antrag zum Städtebauinvestitionsprogramm 2019   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 26.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0263/2018-1 Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030

Konzeptbeschluss und

Antrag zum mittelfristigen Städtebauförderungsprogramm 2019 bis 2030 (Grundförderantrag) sowie

Antrag zum Städtebauinvestitionsprogramm 2019

   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Knabe, Marvin
 
Beschluss


MdR Herr Stephan Theil (FDP) meldet für seine Fraktion weiteren Beratungsbedarf an.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.

 

 

 

MdR Herr Henning Rehse (WNK UWG) bittet die Verwaltung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bis zur nächsten Ratssitzung:

 

Jeweils Ermittlung einer Kennzahl, gemittelt über die letzten 10 Jahre

 

a)Wie hoch ist das Gewerbesteueraufkommen pro Quadratmeter ausgewiesener

Gewerbefläche? (Gewerbefläche auf den Parzellen der Stadt, 1 qm steht für …€  Gewerbe-

steuer)

 

b)Wieviel Anteil an den verschiedenen Einkommens- und Lohnsteuerarten beschert jeder Einwohner der Stadt?

 

Zusätzlich überreicht MdR Herr Henning Rehse (WNK UWG) der Verwaltung eine Zusammen-

stellung von Anfragen und Anträgen verschiedener Fraktionen zum Thema Gewerbeflächen und

Wohnen seit dem Jahr 2008. Er bittet die Verwaltung, diese Zusammenstellung der Niederschrift

beizufügen.

 

Nach eingehender Diskussion schlägt der Technische Beigeordnete Herr Thomas Marner den Ausschussmitgliedern einen erweiterten Beschlussvorschlag vor:

 


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt das in die Sitzung eingebrachte „Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“ zur Kenntnis und schiebt den nachfolgenden Beschlussvorschlag in den Rat:

  1. Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt das „Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“ (s. Tischvorlage / Anlage 1). Es wird der mittelfristigen Entwicklung der Stadt Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen.

1)          

  1. Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, den Grundförderantrag zur Städtebauförderung für das mittelfristige Programm von 2019 bis 2030 (1. Stufe von 2019 bis 2025, 2. Stufe von 2026 bis 2030) mit den in Tischvorlage / Anlage 1 dargestellten Maßnahmen, Kosten und Realisierungszeiträumen und den Antrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 zu stellen. Für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 werden die Maßnahme

2)          

3)      - A.1 Jugendfreizeitpark und

4)      - die Kosten für Steuerungsprozess und vorbereitende Planungsleistungen

5)          

     aufgenommen.

 

3.  Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der haushalterischen Umsetzbarkeit, dies gilt für das beige-

     fügte Konzept und den Grundförderantrag und den Antrag für das Städtebauinvestitionspro-

     gramm 2019 auf Basis der aufgeführten Eckpunkte.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.