Auszug - Gebührenkalkulation 2019 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0257/2018 Gebührenkalkulation 2019 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Lörke, Christian
 
Beschluss


 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2019 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, zum 01.01.2019 die mit der Beschlussvorlage vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.

 

Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:

 

a) Kommunaler Siedlungsabfall 2,05 € (2018: 2,05 € / unverändert)

    davon

Restabfall 1,91 € (2018: 1,86 € / + 0,05 €)

Papierabfall 0,14 € (2018: 0,19 € / - 0,05 €)

 

b) Bioabfall 0,94 € (2018: 0,94 € / unverändert)

 

c) Gewerbeabfall (Restabfall) 1,91 € (2018: 1,86 € / + 0,05 €)

 

Ein Exemplar der 5. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung

des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.