Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2019 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, zum 01.01.2019 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall 2,05 € (2018: 2,05 € / unverändert) davon Restabfall 1,91 € (2018: 1,86 € / + 0,05 €) Papierabfall 0,14 € (2018: 0,19 € / - 0,05 €)
b) Bioabfall 0,94 € (2018: 0,94 € / unverändert)
c) Gewerbeabfall (Restabfall) 1,91 € (2018: 1,86 € / + 0,05 €)
Ein Exemplar der 5. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Kostenträger 110201) vor.
Die Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:
Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein. Dies wurde in der vorgelegten Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2019 erreicht. Der Ausgleich kann grundsätzlich unter Beibehaltung der Gebührensätze je Abfallart erreicht werden. Weitere Ausführungen hierzu erfolgen unter Punkt 3 dieser Vorlage.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in dieser Zeit ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Die Ausgleichsverpflichtung aus dem Jahr 2014 von 17.400 € im Bereich Papier wurde mit dem Ergebnis von 2017 verrechnet. Somit ist aus dem Jahr 2014 keine Ausgleichsverpflichtung mehr vorhanden.
Die Ausgleichssummen aus dem Ergebnis 2015 wurden bereits in die Kalkulation 2018 eingestellt. Das Ergebnis in 2016, welches bis zum Jahr 2020 auszugleichen ist, ergab ein Defizit von 157.624 € im Bereich Restmüll/Biomüll. Davon wurden 70.000€ bereits in die Kalkulation 2018 eingestellt und weitere 47.000 € finden in der Kalkulation 2019 Berücksichtigung. Im Bereich Papier gab es im Jahr 2016 einen Überschuss von 68.907 €, welcher in der Kalkulation 2019 Berücksichtigung findet. Zusätzlich wurden 17.593 € aus dem Überschuss des Jahres 2017 in der Kalkulation 2019 berücksichtigt. Somit bleiben 177.448 € Defizit im Bereich Restmüll/Biomüll und 46.674 € Überschuss im Bereich Papier als Ausgleichssummen stehen.
1. Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes
Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 29.10.2018 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2019 vorgestellt. Es gab eine Erhöhung bei der Grundgebühr des Hausmülls um ca. 3,7% und eine Erhöhung bei der Grundgebühr des Biomülls um ca. 0,4%. Die Leistungsgebühren bleiben unverändert.
Diese Gebührensätze des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes sind - wie in den Vorjahren - ebenfalls das Ergebnis einer Kalkulation.
2. Kostenentwicklung 2019 in Wermelskirchen
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2019 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2018 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.
a) Abfuhr- und Gefäßkosten
Grundlage für die Kalkulation 2019 bilden die aus der Neuausschreibung zum 01.01.2018 resultierenden Preise.
Unverändert bleibt jedoch die in 2017 neu hinzugekommene Mietkaufpreisrate in Höhe von 51.000 €, mit der die Stadt Wermelskirchen das Eigentum an den Müllbehältern erlangt, um bei zukünftigen Ausschreibungen und dem damit möglichen Wechsel des Abfuhrunternehmers unabhängig von dem dann erforderlichen Tonnenwechsel zu sein. Der Erwerb der Tonnen erfolgt im Rahmen des Mietkaufvertrages über fünf Jahre (bis 2021).
Für die Transponder, mit denen die Behälter in 2017 versehen wurden, fallen jährlich ca. 62.000 € an Kosten an. Mit Ablauf des Vertrages gehen die Transponder ebenfalls in das Eigentum der Stadt über.
b) Umlage BAV
Es ergeben sich leichte Reduzierungen bei den geplanten Entsorgungsmengen:
Plan Plan 2018 2019 Sperrmüll 1.220 t 1.150 t Restmüll 4.900 t 4.800 t Biomüll 4.160 t 4.000 t
c) VKE
Die Sachbearbeitung für Abfallangelegenheiten erfolgt in der Kämmerei, hier beim Kostenträger 010903 (Steuern und sonstige Abgaben). Dieser Kostenträger ist Bestandteil der Verwaltungskostenerstattung und fließt mit den anteiligen Kosten über die internen Leistungsbeziehungen in den Kostenträger Abfallwirtschaft ein. Die Erhebung der Abfallgebühren erfolgt per Grundbesitzabgabenbescheid.
Die VKE ist gegenüber dem Vorjahr um 93.400 € gestiegen. Ursache hierfür ist u.a. die anteilige Zuteilung des neuen Sachgebietsleiters sowie eine zusätzliche befristete Stelle.
3. Gebührensätze 2019
In der Kalkulation 2019 wird ein Betrag in Höhe von 87.500 € für die Subventionierung der Biotonne durch den Restmüll berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quersubventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.
Die Gebührensätze zum 01.01.2019 stellen sich wie folgt dar:
Die Gebühren für den Vollanschluss (Restabfall, Bioabfall, Papier) und den Teilanschluss (Restabfall/Papier) bleiben somit unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Bei den einzelnen Abfallfraktionen verläuft die Entwicklung unterschiedlich. Der Gebührenanteil für den Bioabfall ist zum Vorjahr unverändert. Der Restabfall erhöht sich um 0,05 € je Liter, während der Gebührenanteil für das Papier um 0,05 € sinkt.
Die Senkung beim Papier ist auf die berücksichtigte Überdeckung aus den Jahren 2016 bzw. 2017 zurückzuführen.
Beim Restmüll steigen die Kosten insgesamt um rund 90.000 €. Hier wirkt sich die Einstellung eines Teils der verbliebenen Unterdeckungen aus Vorjahren sowie die Preiserhöhung des Grundentgelts beim BAV entsprechend aus.
Diese Verschiebung hat für den normalen Haushalt in Wermelskirchen keine Auswirkungen, da jeder Haushalt über Restabfall- und Papierbehälter verfügen muss.
Im Gegensatz dazu haben Gewerbebetriebe die Möglichkeit der Befreiung von der Papiertonne, sodass nur (ein) Restabfallbehälter veranlagt wird. In diesem Falle kann die Erhöhung beim Gebührenanteil Restabfall nicht durch die Senkung beim Papier kompensiert werden.
Insofern erhöht sich die Restabfallgebühr um 0,05 € je Liter, sodass eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung erforderlich ist.
Die Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:
Anlage/n: - Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1)- 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in derStadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 (Anlage 2)
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