Vorlage - 0257/2018  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2019 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Lörke, Christian
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.12.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 Kalkulation Abfall 2019  
Anlage 2_5. Nachtragssatzung 2018  

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Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2019 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, zum 01.01.2019 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.

 

Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:

 

a) Kommunaler Siedlungsabfall    2,05 € (2018: 2,05 € / unverändert)

    davon 

Restabfall       1,91 € (2018: 1,86 € / + 0,05 €)

Papierabfall       0,14 € (2018: 0,19 € / - 0,05 €)

 

b) Bioabfall       0,94 € (2018: 0,94 € / unverändert)

 

c) Gewerbeabfall (Restabfall)    1,91 € (2018: 1,86 € / + 0,05 €)

 

Ein Exemplar der 5. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung

des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Kostenträger 110201) vor.

 

Die Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:

 

  • Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2- wöchentlich, Mai bis Ende November wöchentlich, Papier 4-wöchentlich),
  • Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und Papier,
  • Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle,
  • Sondermüllentsorgung,
  • Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott,
  • Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben,
  • Beseitigung wilder Kippen,
  • Organisation der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung.

 

Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein. Dies wurde in der vorgelegten Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2019 erreicht. Der Ausgleich kann grundsätzlich unter Beibehaltung der Gebührensätze je Abfallart erreicht werden. Weitere Ausführungen hierzu erfolgen unter Punkt 3 dieser Vorlage.

 

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in dieser Zeit ausgeglichen werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Restmüll/
Biomüll

Papier

Ergebnis 2014 (Ausgleich spätestens in 2018)

3.329 €

-33.289 €

Verrechnung mit Ergebnis 2011

29.960 €

0 €

Verrechnung mit Ergebnis 2015

-33.289 €

15.889 €

Verrechnung mit Ergebnis 2017

 

17.400 €

verbleiben aus 2014

0 €

0 €

 

 

 

Ergebnis 2015 (Ausgleich spätestens in 2019)

-96.395 €

23.734 €

Verrechnung mit Ergebnis 2013

53.775 €

-8.037 €

Verrechnung mit Ergebnis 2014

33.289 €

-15.889 €

verbleiben aus 2015

-9.331 €

-192 €

 

 

 

Ergebnis 2016 (Ausgleich spätestens in 2020)

-157.624 €

68.907 €

verbleiben aus 2016

-157.624 €

68.907

 

 

 

Ergebnis 2017 (Ausgleich spätestens 2021)

-136.824 €

81.667 €

Verrechnung mit Ergebnis 2014

 

-17.400 €

verbleiben aus 2017 

-136.824 €

64.267

 

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

-303.779 €

132.982 €

Vortrag in Kalkulation 2018

79.331 €

192 €

Vortrag in Kalkulation 2019

47.000 €

-86.500

verbleibende Ausgleichssumme  

-177.448 €

46.674

(Hinweis: gerundete Beträge)

 

 

 

Die Ausgleichsverpflichtung aus dem Jahr 2014 von 17.400 € im Bereich Papier wurde mit dem Ergebnis von 2017 verrechnet. Somit ist aus dem Jahr 2014 keine Ausgleichsverpflichtung mehr vorhanden.

 

Die Ausgleichssummen aus dem Ergebnis 2015 wurden bereits in die Kalkulation 2018 eingestellt. Das Ergebnis in 2016, welches bis zum Jahr 2020 auszugleichen ist, ergab ein Defizit von 157.624 € im Bereich Restmüll/Biomüll. Davon wurden 70.000€ bereits in die Kalkulation 2018 eingestellt und weitere 47.000 € finden in der Kalkulation 2019 Berücksichtigung. Im Bereich Papier gab es im Jahr 2016 einen Überschuss von 68.907 €, welcher in der Kalkulation 2019 Berücksichtigung findet. Zusätzlich wurden  17.593 € aus dem Überschuss des Jahres 2017 in der Kalkulation 2019 berücksichtigt. Somit bleiben 177.448 € Defizit im Bereich Restmüll/Biomüll und 46.674 € Überschuss im Bereich Papier als Ausgleichssummen stehen.

 

1. Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes

 

Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 29.10.2018 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2019 vorgestellt. Es gab eine Erhöhung bei der Grundgebühr des Hausmülls um ca. 3,7% und eine Erhöhung bei der Grundgebühr des Biomülls um ca. 0,4%. Die Leistungsgebühren bleiben unverändert.

 

 

Gebührenart

 

 

2019

 

2018

 

 

Steigerung

 

 

Einzelpreis €

 

Einzelpreis €

 

 

Hausmüll

 

 

 

Grundgebühr

 

Leistungsgebühr

 

22,17 €/EW

 

118,39 €/ Tonne

 

21,39 €/EW

 

118,39 €/ Tonne

 

+ 3,7 %

 

+ 0,0 %

 

Sperrmüll

 

Leistungsgebühr

 

118,39 €/ Tonne

 

118,39 €/ Tonne

 

+ 0,0 %

 

Biomüll

 

Grundgebühr

 

Leistungsgebühr

 

4,70 €/ EW

 

105,19 €/ Tonne

 

4,68 €/ EW

 

105,19 €/ Tonne

 

+ 0,4 %

 

+ 0,0 %

 

Diese Gebührensätze des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes sind - wie in den Vorjahren - ebenfalls das Ergebnis einer Kalkulation.

 

2. Kostenentwicklung 2019 in Wermelskirchen

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2019 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2018 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

a) Abfuhr- und Gefäßkosten

 

Grundlage für die Kalkulation 2019 bilden die aus der Neuausschreibung zum 01.01.2018 resultierenden Preise.

 

Unverändert bleibt jedoch die in 2017 neu hinzugekommene Mietkaufpreisrate in Höhe von 51.000 €, mit der die Stadt Wermelskirchen das Eigentum an den Müllbehältern erlangt, um bei zukünftigen Ausschreibungen und dem damit möglichen Wechsel des Abfuhrunternehmers unabhängig von dem dann erforderlichen Tonnenwechsel zu sein. Der Erwerb der Tonnen erfolgt im Rahmen des Mietkaufvertrages über fünf Jahre (bis 2021).

 

Für die Transponder, mit denen die Behälter in 2017 versehen wurden, fallen jährlich ca. 62.000 € an Kosten an. Mit Ablauf des Vertrages gehen die Transponder ebenfalls in das Eigentum der Stadt über.

 

b) Umlage BAV

 

Es ergeben sich leichte Reduzierungen bei den geplanten Entsorgungsmengen:

 

 Plan    Plan

 2018    2019

Sperrmüll   1.220 t  1.150 t

Restmüll   4.900 t  4.800 t

Biomüll   4.160 t  4.000 t

 

c) VKE

 

Die Sachbearbeitung für Abfallangelegenheiten erfolgt in der Kämmerei, hier beim Kostenträger 010903 (Steuern und sonstige Abgaben). Dieser Kostenträger ist Bestandteil der Verwaltungskostenerstattung und fließt mit den anteiligen Kosten über die internen Leistungsbeziehungen in den Kostenträger Abfallwirtschaft ein. Die Erhebung der Abfallgebühren erfolgt per Grundbesitzabgabenbescheid.

 

Die VKE ist gegenüber dem Vorjahr um 93.400 € gestiegen. Ursache hierfür ist u.a. die anteilige Zuteilung des neuen Sachgebietsleiters sowie eine zusätzliche befristete Stelle.

 

 

3. Gebührensätze 2019

 

In der Kalkulation 2019 wird ein Betrag in Höhe von 87.500 € für die Subventionierung der Biotonne durch den Restmüll berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quersubventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.

 

 

Die Gebührensätze zum 01.01.2019 stellen sich wie folgt dar:

 

Gebührenart

2019

2018

Abweichung

 

Leistungsgebühr je Liter

Vollanschluss (Teilanschluss + Bioabfall)

2,99 €

2,99 €

0,00 €

0,0 %

davon

 

 

 

 

Teilanschluss - Kommun. Siedlungsabfall

2,05 €

2,05 €

0,00 €

0,0 %

davon

 

 

 

 

Restabfall

1,91

1,86 €

+0,05

+2,7 %

Papier

0,14

0,19 €

-0,05

-26,3 %

 

 

 

 

 

Bioabfall

0,94 €

0,94 €

0,00 €

0,0 %

 

 

 

 

 

Restabfall (nur Gewerbe)

1,91

1,86

+0,05

+2,7 %

 

Die Gebühren für den Vollanschluss (Restabfall, Bioabfall, Papier) und den Teilanschluss (Restabfall/Papier) bleiben somit unverändert gegenüber dem Vorjahr.

 

Bei den einzelnen Abfallfraktionen verläuft die Entwicklung unterschiedlich. Der Gebührenanteil für den Bioabfall ist zum Vorjahr unverändert. Der Restabfall erhöht sich um 0,05 € je Liter, während der Gebührenanteil für das Papier um 0,05 € sinkt.

 

Die Senkung beim Papier ist auf die berücksichtigte Überdeckung aus den Jahren 2016 bzw. 2017 zurückzuführen.

 

Beim Restmüll steigen die Kosten insgesamt um rund 90.000 €. Hier wirkt sich die Einstellung eines Teils der verbliebenen Unterdeckungen aus Vorjahren sowie die Preiserhöhung des Grundentgelts beim BAV entsprechend aus.

 

Diese Verschiebung hat für den normalen Haushalt in Wermelskirchen keine Auswirkungen, da jeder Haushalt über Restabfall- und Papierbehälter verfügen muss.

 

Im Gegensatz dazu haben Gewerbebetriebe die Möglichkeit der Befreiung von der Papiertonne, sodass nur (ein) Restabfallbehälter veranlagt wird. In diesem Falle kann die Erhöhung beim Gebührenanteil Restabfall nicht durch die Senkung beim Papier kompensiert

werden.

 

Insofern erhöht sich die Restabfallgebühr um 0,05 € je Liter, sodass eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung erforderlich ist.

 

Die Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:

 

 

Teilanschluss

(Restmüll-/Papiertonne)

Vollanschluss

(+ Biotonne)

20 l/Woche

10 l/Woche

20 l/Woche

10 l/Woche

1-Personen-Haushalt

 

 

Gebühr 2018 insgesamt

Gebühr 2017 insgesamt

Differenz

Differenz in %

 

 

 

 

82,00

82,00

0,00

0

 

41,00

41,00

0,00

0

119,60

119,60

0,00

0

59,80

59,80

0,00

0

2-Personen-Haushalt

 

Gebühr 2018 insgesamt

Gebühr 2017 insgesamt

Differenz

Differenz in %

 

 

 

 

164,00

164,00

0,00

0

82,00

82,00

0,00

0

239,20

239,20

0

0

 

119,60

119,60

0,00

0

 

3-Personen-Haushalt

 

 

Gebühr 2018 insgesamt

Gebühr 2017 insgesamt

Differenz

Differenz in %

 

 

 

 

246,00

246,00

0,00

0

 

123,00

123,00

0,00

0

358,80

358,80

0,00

0

179,40

179,40

0,00

0


4-Personen-Haushalt

 

Gebühr 2018 insgesamt

Gebühr 2017 insgesamt

Differenz

Differenz in %

 

 

 

 

328,00

328,00

0,00

0

164,00

164,00

0,00

0

478,40

478,40

0,00

0

239,20

239,20

0,00

0

 

 

5-Personen-Haushalt

 

Gebühr 2018 insgesamt

Gebühr 2017 insgesamt

Differenz

Differenz in %

 

 

 

 

410,00

410,00

0,00

0

205,00

205,00

0,00

0

598,00

598,00

0,00

0

299,00

299,00

0,00

0

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1)

- 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der

  Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 (Anlage 2)  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Kalkulation Abfall 2019 (111 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_5. Nachtragssatzung 2018 (53 KB)      
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift