Auszug - Interkommunales, integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid / Wermelskirchen 2030 a) Konzeptbeschluss b) Vereinbarung interkommunale Zusammenarbeit   

 
 
29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (Sondersitzung)
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 04.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:37 - 18:50 Anlass: Sondersitzung
Raum: Großer Saal, Haus der Kunst,
Ort: Höhestraße 5, 51399 Burscheid
0279/2018 Interkommunales, integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid / Wermelskirchen 2030
a) Konzeptbeschluss
b) Vereinbarung interkommunale Zusammenarbeit
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


Herr Hamerla beschreibt den Verfahrensablauf bei der Erstellung des IKEHK und erläutert

das gemeinsame Handlungsprogramm. Er weist daraufhin, dass eine Förderung nur bei

einer interkommunalen Zusammenarbeit möglich ist. Der Aufhänger der interkommunalen

Zusammenarbeit ist die Entwicklung des Areals der Alten Ziegelei in Hilgen.

AM (WK) Theil beantragt, dass keine Beschlüsse gefasst werden, da sich die FDP-Fraktion

zu den Tagesordnungspunkten noch nicht beraten konnte.

 

AM (WK) Bornhold weist daraufhin, dass es sich um Grundsatzbeschlüsse handelt und noch

nicht über Ausgaben entschieden wird. Er gibt weiterhin zu bedenken, dass die Entwicklung

der Alten Ziegelei zu Diskussionen führen könnte, da dieses Projekt im bisherigen

Abstimmungsprozess am Rande behandelt wurde. Außerdem könnte eine Integration des

Areals nach Hilgen aus Wermelskirchener Sicht schwierig gesehen werden.

 

AM (BU) Becker beantragt die Beschlussfassung für diese Sitzung.

 

Herr Hamerla erklärt, dass für das Areal der Alten Ziegelei noch keine konkrete Planung

vorliegt. Es handele sich um eine Brache, die aufgrund hoher Kosten nicht allein durch

Investoren entwickelt werde. Er unterstreicht, dass die Entwicklung des Areals keine Basis

r eine Gemeindegebietsreform darstellt. Ob das Areal entwickelt wird, entscheidet sich erst

nach Konkretisierung der Planung und detaillierter Kostenermittlung.

 

Da das IEHK Wermelskirchen Innenstadt 2030 bereits strittig und ausführlich diskutiert

wurde, fordert AM (WK) Bosbach stellvertretend für die CDU-Fraktion, dass eine

Beschlussfassung in dieser Sitzung erfolgt.

 

AM (WK) Bornhold schließt sich dieser Forderung an.

 

Herr Marner betont nochmals, dass die Alte Ziegelei ein wesentlicher Bestandteil der

interkommunalen Zusammenarbeit ist. Er fragt Herrn Hamerla, ob auf (Leit-)Projekte nach

einer Prüfung verzichtet werden kann.

 

Herr Hamerla erklärt, dass die Projekte ernsthaft zu planen, zu konkretisieren und zu prüfen

sind. Projekte werden erst von den Räten beschlossen, wenn die Folgekosten klar sind.

Ergibt die Prüfung, dass Projekte aus triftigen Gründen nicht umgesetzt werden können,

kann mit Begründung gegenüber dem Fördergeber von einer Umsetzung abgesehen

werden.

 

AM (WK) Bosbach weist daraufhin, dass die Förderquote für Wermelskirchen von 60 % auf

70 % angehoben wurde.

 

Herr Hamerla führt aus, dass auf Grundlage der Arbeitslosenquote und der

Haushaltssituationen die Förderquote jährlich von der Bezirksregierung Köln und dem

Ministerium neu festgelegt wird. Eine beim Testat festgesetzte Förderquote bleibt bestehen,

auch wenn sich beispielsweise die Haushaltssituation verbessert (Vertrauensschutz).

Hingegen ist bei einer Verschlechterung der Haushaltssituation die Steigerung der

rderquote möglich.

 

Bezugnehmend auf den eingangs gestellten Antrag teilt AM (WK) Theil mit, dass eine

Abstimmung für den TOP 4b möglich ist, er sich aber bei den TOP 4a und 5 enthalten wird.

Mit Blick auf den Grundförderantrag fragt AM (WK) Theil nochmal explizit nach, ob ein nicht

finanzierbares Leitprojekt die gesamte Förderung gefährdet.

 

Herr Hamerla betont nochmals, dass die finanziellen Auswirkungen eines Projektes bekannt

sein müssen. Vor Antragstellung für ein Projekt muss eine Gesamtbewertung durch den Rat

erfolgen. Außerdem muss der Kämmerer eine Aussage treffen, ob die Maßnahme im

Haushalt dargestellt werden kann. Sollten sich nach der Stellung des Grundförderantrags die

Rahmenbedingungen zur Umsetzung einzelner (Leit-)Projekte geändert haben, kann mit

einer entsprechenden Begründung und ohne Fördermittelverlust von einem Projekt

abgesehen werden.

 

Beschluss

 

Burscheid

 

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Burscheid empfiehlt dem Rat der Stadt Burscheid

nachstehende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Rat der Stadt Burscheid beschließt das „Interkommunale, Integrierte Entwicklungsund

Handlungskonzept Burscheid I Wermelskirchen 2030“. Es wird der mittelfristigen

Entwicklung der Region Burscheid I Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen.

 

Beschluss: einstimmig dafür

 

2. Die Kommunen Burscheid und Wermelskirchen vereinbaren, zur Umsetzung des

interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Burscheid I

Wermelskirchen 2030 zusammenzuarbeiten.

 

Beschluss: einstimmig dafür

 

Wermelskirchen

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt

Wermelskirchen nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt das „Interkommunale, Integrierte

Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid I Wermelskirchen 2030“. Es wird der

mittelfristigen Entwicklung der Region Burscheid I Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die

aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen.

Beschluss: dafür: 10

Enthaltungen: 1

b) Die Kommunen Burscheid und Wermelskirchen vereinbaren, zur Umsetzung des

interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Burscheid I Wermelskirchen 2030 zusammenzuarbeiten.

Beschluss: einstimmig dafür