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Herr Hamerla beschreibt den Verfahrensablauf bei der Erstellung des IKEHK und erläutert das gemeinsame Handlungsprogramm. Er weist daraufhin, dass eine Förderung nur bei einer interkommunalen Zusammenarbeit möglich ist. Der Aufhänger der interkommunalen Zusammenarbeit ist die Entwicklung des Areals der Alten Ziegelei in Hilgen. AM (WK) Theil beantragt, dass keine Beschlüsse gefasst werden, da sich die FDP-Fraktion zu den Tagesordnungspunkten noch nicht beraten konnte.
AM (WK) Bornhold weist daraufhin, dass es sich um Grundsatzbeschlüsse handelt und noch nicht über Ausgaben entschieden wird. Er gibt weiterhin zu bedenken, dass die Entwicklung der Alten Ziegelei zu Diskussionen führen könnte, da dieses Projekt im bisherigen Abstimmungsprozess am Rande behandelt wurde. Außerdem könnte eine Integration des Areals nach Hilgen aus Wermelskirchener Sicht schwierig gesehen werden.
AM (BU) Becker beantragt die Beschlussfassung für diese Sitzung.
Herr Hamerla erklärt, dass für das Areal der Alten Ziegelei noch keine konkrete Planung vorliegt. Es handele sich um eine Brache, die aufgrund hoher Kosten nicht allein durch Investoren entwickelt werde. Er unterstreicht, dass die Entwicklung des Areals keine Basis für eine Gemeindegebietsreform darstellt. Ob das Areal entwickelt wird, entscheidet sich erst nach Konkretisierung der Planung und detaillierter Kostenermittlung.
Da das IEHK Wermelskirchen Innenstadt 2030 bereits strittig und ausführlich diskutiert wurde, fordert AM (WK) Bosbach stellvertretend für die CDU-Fraktion, dass eine Beschlussfassung in dieser Sitzung erfolgt.
AM (WK) Bornhold schließt sich dieser Forderung an.
Herr Marner betont nochmals, dass die Alte Ziegelei ein wesentlicher Bestandteil der interkommunalen Zusammenarbeit ist. Er fragt Herrn Hamerla, ob auf (Leit-)Projekte nach einer Prüfung verzichtet werden kann.
Herr Hamerla erklärt, dass die Projekte ernsthaft zu planen, zu konkretisieren und zu prüfen sind. Projekte werden erst von den Räten beschlossen, wenn die Folgekosten klar sind. Ergibt die Prüfung, dass Projekte aus triftigen Gründen nicht umgesetzt werden können, kann mit Begründung gegenüber dem Fördergeber von einer Umsetzung abgesehen werden.
AM (WK) Bosbach weist daraufhin, dass die Förderquote für Wermelskirchen von 60 % auf 70 % angehoben wurde.
Herr Hamerla führt aus, dass auf Grundlage der Arbeitslosenquote und der Haushaltssituationen die Förderquote jährlich von der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium neu festgelegt wird. Eine beim Testat festgesetzte Förderquote bleibt bestehen, auch wenn sich beispielsweise die Haushaltssituation verbessert (Vertrauensschutz). Hingegen ist bei einer Verschlechterung der Haushaltssituation die Steigerung der Förderquote möglich.
Bezugnehmend auf den eingangs gestellten Antrag teilt AM (WK) Theil mit, dass eine Abstimmung für den TOP 4b möglich ist, er sich aber bei den TOP 4a und 5 enthalten wird. Mit Blick auf den Grundförderantrag fragt AM (WK) Theil nochmal explizit nach, ob ein nicht finanzierbares Leitprojekt die gesamte Förderung gefährdet.
Herr Hamerla betont nochmals, dass die finanziellen Auswirkungen eines Projektes bekannt sein müssen. Vor Antragstellung für ein Projekt muss eine Gesamtbewertung durch den Rat erfolgen. Außerdem muss der Kämmerer eine Aussage treffen, ob die Maßnahme im Haushalt dargestellt werden kann. Sollten sich nach der Stellung des Grundförderantrags die Rahmenbedingungen zur Umsetzung einzelner (Leit-)Projekte geändert haben, kann mit einer entsprechenden Begründung und ohne Fördermittelverlust von einem Projekt abgesehen werden.
Beschluss
Burscheid
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Burscheid empfiehlt dem Rat der Stadt Burscheid nachstehende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Burscheid beschließt das „Interkommunale, Integrierte Entwicklungsund Handlungskonzept Burscheid I Wermelskirchen 2030“. Es wird der mittelfristigen Entwicklung der Region Burscheid I Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen.
Beschluss: einstimmig dafür
2. Die Kommunen Burscheid und Wermelskirchen vereinbaren, zur Umsetzung des interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Burscheid I Wermelskirchen 2030 zusammenzuarbeiten.
Beschluss: einstimmig dafür
Wermelskirchen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen nachstehenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt das „Interkommunale, Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid I Wermelskirchen 2030“. Es wird der mittelfristigen Entwicklung der Region Burscheid I Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen. Beschluss: dafür: 10 Enthaltungen: 1 b) Die Kommunen Burscheid und Wermelskirchen vereinbaren, zur Umsetzung des interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Burscheid I Wermelskirchen 2030 zusammenzuarbeiten. Beschluss: einstimmig dafür |
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