Übernahme: Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch
den Erschließungsträger, die Firma euro-plan Hausbau GmbH, erstellte
Erschließungsanlage “Birkenweg” einschl. der Kanalisation sowie
deren Nebenanlagen gemäß dem vorliegenden Entwässerungsplan endgültig in die
Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen. Widmung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, gemäß §§ 6
und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße
“Birkenweg” zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr: Gemarkung Dabringhausen, Flur 11,
Flurstück 529 Die zu widmenden Verkehrsflächen
werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen
die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der
Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt. Die Widmung
ist öffentlich bekannt zu machen. |
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