Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Birkenweg" Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0224/2004 Herstellung der Erschließungsanlage "Birkenweg"
Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Netz, Hans Dieter
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Übernahme:

Übernahme:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den Erschließungsträger, die Firma euro-plan Hausbau GmbH, erstellte Erschließungsanlage “Birkenweg” einschl. der Kanalisation sowie deren Nebenanlagen gemäß dem vorliegenden Entwässerungsplan endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

Widmung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der  Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße “Birkenweg” zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

Gemarkung Dabringhausen, Flur 11, Flurstück 529

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.