Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Ausführungen
der Verwaltung einstimmig bei einer Enthaltung (UWG) zu
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die
Ausführungen der Verwaltung einstimmig bei einer Enthaltung (UWG) zur Kenntnis und weist den Antrag bezüglich
Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW vom 08.07.2004 zurück.