Herr Torsten Kühne vom Büro con.pro stellt die Ergebnisse der durchgeführten betrieblichen und wirtschaftlichen Optimierungspotentiale für das Quellenbad im Vergleich zu einem Hallenbadneubau anhand einer Präsentation vor (s. Anlage). Die Analyse ist auf der Grundlage des derzeitigen Planungsstandes und der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen erarbeitet worden. Insgesamt kann das jährliche Gesamtbetriebsergebnis bei einem Hallenbadneubau im Vergleich zum bestehenden Quellenbad durch die im Konzept beschriebene betriebliche und wirtschaftliche Optimierung unter Beachtung eines Investitionsvolumens in Höhe von 10,8 Mio. € um insgesamt 318.500 € pro Jahr verbessert werden.
Herr Stadtkämmerer Dirk Irlenbusch weist mit Blick auf die vorgestellten Ergebnisse darauf hin, dass die Veranschlagung eines Hallenbadneubaus im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes und unter Berücksichtigung der gesamten Investitionen der Stadt wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Grund sind hierfür die sich aus den hohen Investitionen ergebenden Abschreibungen und Zinsbelastungen für den Hallenbadneubau, die in der Präsentation des Büros con.pro dargestellt worden sind.
Um der Kommunalaufsicht dennoch eine genehmigungsfähige Darstellung der Maßnahme vorlegen zu können, ist der Hallenbadneubau im Doppelhaushalt 2019/2020 unter Einrechnung einer ausreichenden Bezuschussung mit Fördermitteln in Höhe von 60%, veranschlagt worden.
Herr Technischer Beigeordneter Thomas Marner erläutert in diesem Zusammenhang, dass derzeit die Beantragung von Zuschussmitteln aus unterschiedlichen Fördermaßnahmen erfolgen kann, mit denen es theoretisch möglich ist, einen Hallenbadneubau zu finanzieren. Grundvoraussetzung für eine Beantragung dieser Fördermittel ist jeweils die Vorlage einer noch zu beauftragenden Entwurfsplanung, die auch im Rahmen der weiteren Umsetzungsschritte benötigt wird und die Basis für eine Funktionalausschreibung darstellt.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich aus heutiger Sicht folgende Zeitschiene:
Die Mitglieder des Ausschusses sind sich einig darüber, dass die Verwaltung in einem nächsten Schritt einen Generalplaner beauftragen soll, der die erforderliche Entwurfsplanung als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln erarbeitet.
Auf Anfrage sagt Herr Technischer Beigeordneter Thomas Marner zu, vor der entsprechenden Vergabe an den Generalplaner im Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus zu berichten, sofern dieses vergaberechtlich möglich ist. |
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