Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Birkenweg" Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0224/2004 Herstellung der Erschließungsanlage "Birkenweg"
Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Netz, Hans Dieter
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Übernahme:

Übernahme:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, die Firma euro-plan Hausbau GmbH, erstellte Erschließungsanlage “Birkenweg” einschl. der Kanalisation sowie deren Nebenanlagen gemäß dem vorliegenden Entwässerungsplan endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

Widmung:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der  Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße “Birkenweg” zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

Gemarkung Dabringhausen, Flur 11, Flurstück 529

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.