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Übernahme: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, die Firma euro-plan Hausbau GmbH, erstellte Erschließungsanlage “Birkenweg” einschl. der Kanalisation sowie deren Nebenanlagen gemäß dem vorliegenden Entwässerungsplan endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen. Widmung: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße “Birkenweg” zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr: Gemarkung Dabringhausen, Flur 11, Flurstück 529 Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt. Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen. |
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